Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand: November 2025)
 
§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Architekturvisualisierungen, 3D-Modellierung, Animationen, Renderings und ähnliche Leistungen zwischen [Name des Büros] (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

 
§ 2 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der vereinbarte Leistungsumfang basiert ausschließlich auf der Auftragsbestätigung. Die angebotene 3D-Modellierung beinhaltet die Erstellung eines einzigen Modells des vorgelegten Entwurfs. Die Erarbeitung von Studien, Varianten oder alternativen Entwurfslösungen ist nicht Teil des Auftrags, es sei denn, dies ist ausdrücklich und kostenpflichtig vereinbart.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Basisdaten (z. B. CAD-Pläne, Materialvorgaben, Lichtkonzepte) vollständig und fristgerecht bereitzustellen.
3. Der Auftraggeber hat Zwischenergebnisse zeitnah zu prüfen und die zur Fortführung notwendigen Zwischenabnahmen durchzuführen oder zu verweigern.
4. Sollten erforderliche Basisdaten nicht oder nicht fristgerecht bereitgestellt, Zwischenabnahmen ohne nachvollziehbaren Grund nicht durchgeführt oder verweigert oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag durch eine ausdrückliche Erklärung in Textform zu kündigen.

 
§ 3 Terminänderungen, Verzug und Rücktrittsrecht
1. Änderung des Abgabedatums durch den Auftraggeber: Falls sich das vereinbarte Abgabedatum ändern sollte, bitten wir Sie, uns so früh wie möglich, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Projektbeginn, darüber in Textform zu informieren.
2. Rücktritt durch den Auftraggeber: Erfolgt der Rücktritt durch den Auftraggeber später als zwei Wochen vor Projektbeginn oder während der Projektdurchführung, wird die vereinbarte Vergütung fällig.
3. Vergütungsregelung bei Kündigung oder Rücktritt: Wird der Vertrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund gekündigt oder tritt der Auftraggeber zurück (Ziff. 2.4 und 3.2), erfolgt die Berechnung einer phasenabhängigen Vergütung des gesamten Auftragsvolumens wie folgt:
  - Rücktritt vor oder in Phase 1 (Grundmodellierung/Datenprüfung): 50 % des Auftragsvolumens
  - Rücktritt in Phase 2 (Texturierung/Beleuchtung/Kamera-Setup): 60 % des Auftragsvolumens
  - Rücktritt in Phase 3 (Feinabstimmung/Final-Rendering): 70 % des Auftragsvolumens
4. Verzug durch den Auftraggeber: Sollte sich eine Verzögerung bei der Projektdurchführung auf unserer Seite ergeben, die nachweislich auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung Ihrerseits (z.B. späte Datenlieferung, verzögerte Freigaben) zurückzuführen ist, übernehmen wir hierfür keine Verantwortung.
5. Recht des Auftragnehmers bei späten, umfassenden Änderungen:
  - Sollten kurz vor der vereinbarten Abgabe der Bilder umfassende Änderungen der Architektur anfallen (z.B. Gebäudevolumen, Geschossigkeit, Grundrisse, Fassadengestaltung, etc.), behalten wir uns vor, diese Anpassungen nach eigenem Ermessen zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  - Sollte es in einem Angemessenen Zeitrahmen nicht mehr möglich sein, die umfassenden Änderungen in die Visualisierungen einzupflegen, werden die Bilder entweder mit dem aktuellen Stand finalisiert oder der Auftragnehmer macht von seinem Kündigungs- oder Rücktrittsrecht Gebrauch (Ziff. 2.4).

 
§ 4 Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte
1. Urheber- und Leistungsschutzrechte: Die Urheber- und Leistungsschutzrechte an den Visualisierungen, Entwürfen und Zwischenergebnissen verbleiben in jedem Fall beim Auftragnehmer. Änderungen an den finalen Bildinhalten sind nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung durch den Auftragnehmer zulässig.
2. Übertragung der Nutzungsrechte: Mit der vollständigen Zahlung und Abnahme der Bilder überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht beschränkt sich auf die final abgenommenen Visualisierungen und gilt nicht für Entwürfe oder Zwischenergebnisse.
3. Umfang des Nutzungsrechts: Das einfache Nutzungsrecht ist zeitlich, räumlich und inhaltlich auf den im Auftrag bestimmten Visualisierungszweck begrenzt. Es umfasst insbesondere das Recht, die Visualisierungen in diesem Zusammenhang zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden und öffentlich zugänglich zu machen. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. für weitere Marketingzwecke außerhalb des im Vertrag definierten Projektzwecks) bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
4. Nennung des Auftragnehmers (Credit): Bei jeder Veröffentlichung, insbesondere im Internet oder in gedruckter Form, bittet der Auftragnehmer um die Nennung von [Name des Büros] unter den Projektbeteiligten (z.B. in der Form: Visualisierung: [Name des Büros]).
5. Recht auf Eigenwerbung: Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Visualisierungen für eigene Präsentationszwecke, das Portfolio, Werbemaßnahmen oder zur Eigenwerbung in sozialen Medien zu verwenden.